Auto aus Deutschland in die Schweiz importieren
Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keinen Zoll mehr auf Autos. Beim Import fallen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhr-Mehrwertsteuer an, dazu CHF 20 für den Prüfbericht 13.20 A der Zollstelle. Im Kanton St. Gallen muss das Auto innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr eingelöst sein.
Stand: Oktober 2026 · Matthias Automobil, Lindau
Welche Abgaben zahlen Sie in der Schweiz?
- Zoll: keiner. Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Zölle auf Industrieprodukte aufgehoben. Personenwagen gehören dazu. Ältere Ratgeber, die noch einen Zoll nach Gewicht in Franken pro 100 kg nennen, sind überholt.
- Automobilsteuer: 4 % des Fahrzeugwerts, für Personenwagen und gewisse leichte Nutzfahrzeuge. Seit 2024 gilt sie auch für Elektroautos.
- Einfuhr-Mehrwertsteuer: 8,1 %. Grundlage ist der bezahlte Kaufpreis, einschließlich des Werts eines in Zahlung gegebenen Autos, plus alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz, plus die Einfuhrabgaben. Die Automobilsteuer erhöht also die Grundlage für die MWST. Fehlen Angaben zum Preis, gilt laut BAZG der Marktwert.
- Prüfbericht Form. 13.20 A: CHF 20. Die Zollstelle stellt ihn aus. Er ist der Verzollungsnachweis, den das Strassenverkehrsamt für die Zulassung braucht.
Kaufen Sie in Lindau, steht der Preis in Euro auf der Rechnung. Der Zoll rechnet ihn zum aktuellen Devisenkurs in Franken um.
Rechenbeispiel: Gebrauchtwagen für 20.000 Franken
Beispiel, gerundete Werte, ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Ein Käufer aus St. Gallen kauft in Lindau einen Gebrauchtwagen, umgerechnet für CHF 20.000 ohne deutsche Mehrwertsteuer. Für die Überführung bis nach Hause setzen wir in diesem Beispiel CHF 300 an. Als Fahrzeugwert für die Automobilsteuer nehmen wir vereinfacht den Kaufpreis.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Zoll | seit 2024 aufgehoben | CHF 0 |
| Automobilsteuer | 4 % von CHF 20.000 | CHF 800 |
| Grundlage MWST | 20.000 + 300 Überführung + 800 Automobilsteuer | CHF 21.100 |
| Einfuhr-MWST | 8,1 % von CHF 21.100 | rund CHF 1.709 |
| Prüfbericht 13.20 A | Gebühr der Zollstelle | CHF 20 |
| Abgaben gesamt | rund CHF 2.529 |
Dazu kommen die Gebühren des Strassenverkehrsamts für Prüfung und Einlösung nach kantonalem Tarif, die Schweizer Versicherung und auf deutscher Seite das Ausfuhrkennzeichen mit Kurzzeit-Haftpflicht.
Können Sie das Auto ohne deutsche Mehrwertsteuer kaufen?
Unter Umständen ja. Dann zahlen Sie die Mehrwertsteuer nur einmal, nämlich als Einfuhr-MWST in der Schweiz. Holt ein Käufer mit Wohnort in der Schweiz das Auto selbst ab und führt es aus, kann der Händler die Lieferung als steuerfreie Ausfuhrlieferung behandeln (§ 6 UStG). Als Nachweis dient der elektronische Ausgangsvermerk der Ausgangszollstelle.
Bei Autos verlangt das Gesetz mehr. Der Beleg muss die Fahrzeug-Identifikationsnummer enthalten. Zusätzlich braucht der Händler eine Bescheinigung über Zulassung, Verzollung oder Einfuhrbesteuerung in der Schweiz. Diese Bescheinigung entfällt, wenn das Auto mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird und die Kennzeichennummer im Beleg steht (§ 9 Abs. 2 UStDV). Laut ADAC wird die Ausfuhrbestätigung bei vereinbarter Erstattung der Mehrwertsteuer nur erteilt, wenn das Auto mit Ausfuhrkennzeichen oder unzugelassen auf dem Anhänger ausgeführt wird.
Viele Gebrauchtwagen werden differenzbesteuert verkauft (§ 25a UStG). Dann ist im Preis keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, die sich abziehen ließe. Fragen Sie deshalb beim konkreten Auto nach, ob die Mehrwertsteuer ausweisbar ist. Bei Matthias Automobil ist ein Netto-Kauf für Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz möglich, wenn die Mehrwertsteuer für das Auto ausweisbar ist. Dafür hinterlegen Sie eine Kaution, die Sie zurückbekommen, sobald der Ausfuhrnachweis vorliegt.
Was auf welcher Seite der Grenze passiert
| Schritt | Wo | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Kaufvertrag oder Rechnung | beim Händler in Deutschland | Ausweis, für den Netto-Kauf ein Wohnsitz in der Schweiz |
| Ausfuhrkennzeichen | deutsche Zulassungsbehörde | Versicherungsbestätigung, gültige Hauptuntersuchung |
| Ausfuhranmeldung und Ausgangsvermerk | Binnenzollamt und EU-Ausgangszollstelle | bei einem Wert über 1.000 € elektronisch über ATLAS |
| Zollanmeldung | Schweizer Zollstelle für Handelswaren | Rechnung, Fahrzeugausweis, Ausweis, e-dec |
| Prüfung und Einlösung | Strassenverkehrsamt Ihres Kantons | Prüfbericht 13.20 A, COC, Versicherungsnachweis |
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Kaufen: Kaufvertrag oder Rechnung, deutsche Fahrzeugpapiere und das COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) mitnehmen. Das COC erleichtert die Zulassung in der Schweiz.
- Kennzeichen: In Deutschland ein Ausfuhrkennzeichen mit spezieller Kurzzeit-Haftpflicht beantragen. Wie das geht, steht im Ratgeber zum Ausfuhrkennzeichen.
- Ausfuhr aus der EU anmelden: Die Ausfuhranmeldung ist laut ADAC zweistufig, beim Binnenzollamt und an der EU-Ausgangszollstelle. Bei einem Wert über 1.000 € läuft sie elektronisch über ATLAS. Die Ausgangsbestätigung holen Sie an der EU-Grenze, bevor Sie in die Schweiz fahren. Ausfuhrkennzeichen und Ausfuhranmeldung erledigt Matthias Automobil auf Wunsch gegen Aufpreis, wenn Sie dort kaufen.
- Bei der Schweizer Zollstelle anmelden: Das BAZG verlangt eine Zollstelle, die für Handelswaren zuständig ist. Klären Sie vorher, welche Stelle an Ihrem Grenzübergang das übernimmt und wann sie geöffnet hat. Unverzollte Fahrzeuge melden Sie unaufgefordert an. Mitbringen: Rechnung oder Kaufvertrag, Fahrzeugausweis, Ihren Ausweis und die Einfuhrzollanmeldung (e-dec). Sie zahlen Automobilsteuer und MWST und erhalten den Prüfbericht 13.20 A.
- Versichern: Ihre Schweizer Versicherung meldet den Versicherungsnachweis elektronisch an das Strassenverkehrsamt.
- Prüfen lassen: Das Auto wird an einer Prüfstelle einzeln geprüft. Dafür brauchen Sie den 13.20 A mit Zollstempel, die ausländischen Fahrzeugpapiere, das COC oder technische Daten und je nach Fahrzeug eine CO2-Bestätigung.
- Einlösen: im Kanton St. Gallen innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr. Bis dahin muss Versicherungsdeckung bestehen.
Die QuickZoll-App hilft bei Autos nicht. Laut BAZG brauchen Fahrzeuge spezielle Verzollungsnachweise und unterliegen der Automobilsteuer.
Worauf achtet das Strassenverkehrsamt?
Die Regeln sind kantonal. Die folgenden Punkte stammen aus dem Merkblatt des Kantons St. Gallen. Wer im Thurgau, in Appenzell oder in Graubünden wohnt, fragt beim eigenen Strassenverkehrsamt nach.
- Importierte Fahrzeuge für den Eigengebrauch sind von der Typengenehmigung befreit und werden einzeln geprüft.
- Für Autos, die schon im Ausland zugelassen waren, gelten die Schweizer Vorschriften zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung.
- Für Fahrzeuge ab Erstinverkehrsetzung 1. Januar 1976 ist ein Abgaswartungsdokument (AWD) nötig.
CO2-Vorschriften bei jungen Fahrzeugen
Private müssen Personen- und Lieferwagen vor der Erstzulassung in der Schweiz auf die CO2-Vorschriften hin bescheinigen lassen. Für Sanktionen ist das Bundesamt für Energie zuständig. Ausgenommen sind laut BAZG Fahrzeuge, die mehr als zwölf Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen wurden. Ältere Unterlagen nennen sechs Monate. Bei einem Auto, das jünger als ein Jahr ist, klären Sie das deshalb vor dem Kauf beim ASTRA.
Gibt es Ausnahmen?
Wer in die Schweiz umzieht, kann sein Auto als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen. Laut ADAC muss es dafür seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz sein. Eingelöst werden muss es dann innerhalb eines Jahres. Für eine nur vorübergehende Verwendung in der Schweiz gibt es das Formular 15.30. Wer schon in der Schweiz wohnt und in Deutschland ein Auto kauft, verzollt regulär.
Planen Sie den Import vom Ende her: Klären Sie zuerst Versicherung und Prüftermin in Ihrem Kanton, dann Zollstelle und Abholung. Von St. Gallen nach Lindau sind es rund 45 Minuten. Fahrzeuge zum Vergleichen finden Sie im Bestand von Matthias Automobil, weitere Hinweise für Käufer aus der Schweiz auf der Seite Kunden aus Österreich und der Schweiz.
Quellen
Häufige Fragen
Muss ich Zoll zahlen, wenn ich ein Auto aus Deutschland in die Schweiz einführe?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keinen Zoll auf Personenwagen. Fällig sind 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhr-MWST und CHF 20 für den Prüfbericht 13.20 A.
Zahlen auch Elektroautos Automobilsteuer?
Ja. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Automobilsteuer von 4 % auch für Elektroautos.
Kann ich ein Auto mit der QuickZoll-App verzollen?
Nein. Laut BAZG brauchen Fahrzeuge spezielle Verzollungsnachweise und unterliegen der Automobilsteuer. Sie melden das Auto an einer Zollstelle an, die für Handelswaren zuständig ist.
Wie lange darf ich mit deutschem Kennzeichen in der Schweiz fahren?
Das Auto darf mit ausländischem Kennzeichen überführt werden. Im Kanton St. Gallen muss es innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr eingelöst sein, bis dahin muss Versicherungsdeckung bestehen.
Wird ein Kaufpreis in Euro beim Zoll umgerechnet?
Ja. Preis- und Wertangaben in ausländischer Währung rechnet das BAZG zum aktuellen Devisenkurs in Franken um.
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