Gebrauchtwagen kaufen: worauf achten?
Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen nie ungesehen: Besichtigen Sie ihn bei Tageslicht, fahren Sie vor der Unterschrift Probe und gleichen Sie die Fahrzeug-Identifikationsnummer am Auto mit den Papieren ab. Ein guter Händler legt Ihnen dafür Serviceheft, HU-Berichte und Angaben zu Unfallschäden offen und nimmt sich Zeit für Ihre Fragen.
Stand: Oktober 2026 · Matthias Automobil, Lindau
Was kläre ich vor dem Termin?
Ein guter Kauf beginnt am Telefon oder per WhatsApp. Diese Fragen beantwortet Ihnen ein Händler schon vor dem Termin:
- Wartung: Gibt es ein Serviceheft und Werkstattrechnungen? Bei digitalem Serviceheft: Liegt ein Ausdruck der Servicehistorie aus dem Herstellernetz vor?
- Hauptuntersuchung: Wann war die letzte HU, und liegen die Berichte vor?
- Vorbesitzer: Wie viele Halter hatte das Auto?
- Unfallschäden: Wurde etwas repariert, und wenn ja, was?
- Zubehör: Gehören ein zweiter Schlüssel und ein zweiter Radsatz dazu?
Mit diesen Antworten wissen Sie, ob sich die Fahrt lohnt. Sehen Sie sich das Auto trotzdem immer vor Ort an, auch wenn es auf den Fotos tadellos aussieht. Planen Sie für Besichtigung und Probefahrt genug Zeit ein, damit Sie in Ruhe entscheiden.
Worauf achte ich bei der Besichtigung?
Besichtigen Sie bei Helligkeit und gutem Wetter und nehmen Sie eine zweite Person mit, so empfiehlt es der ADAC. Gehen Sie einmal ganz um das Auto herum und sehen Sie sich Roststellen, Dellen und Kratzer an. Vier Augen sehen mehr, und nach dem Termin können Sie sich in Ruhe besprechen.
Karosserie und Lack
Achten Sie auf die Spaltmaße zwischen Türen, Motorhaube und Kotflügeln und auf den Farbton der einzelnen Teile. Gleichmäßige Fugen und ein einheitlicher Lack sprechen für ein Auto ohne größere Reparaturen. Wurde etwas repariert, lassen Sie es sich zeigen und erklären. Die Rechnung dazu gehört dann zu Ihren Unterlagen.
Reifen
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang mindestens 1,6 Millimeter tief sein (§ 36 Abs. 3 StVZO). Sehen Sie sich alle vier Reifen an, auch an der Innenseite. Fragen Sie, ob Winter- oder Sommerräder dazugehören, gerade wenn Sie im Allgäu oder in Vorarlberg wohnen.
Innenraum
Pedale, Lenkrad und Sitze zeigen, wie das Auto genutzt wurde. Ihr Zustand sollte zur Laufleistung passen. Setzen Sie sich hinein, stellen Sie den Sitz ein und probieren Sie Klimaanlage, Fenster und Bedienelemente aus.
Welche Papiere sollte ich mir zeigen lassen?
Die Unterlagen erzählen die Geschichte des Autos. Diese Übersicht hilft beim Lesen:
| Unterlage | Was sie zeigt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II | Fahrzeugdaten, Halter, Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) | Originale, FIN am Auto mit beiden Papieren abgleichen |
| Serviceheft und Werkstattrechnungen | Wann gewartet und was gemacht wurde | Durchgehende Einträge mit Kilometerstand |
| HU-Berichte | Ergebnis jeder Hauptuntersuchung samt Kilometerstand | Kilometerstände im Vergleich zum Serviceheft |
| HU-Plakette auf dem Kennzeichen | Monat und Jahr der nächsten HU | Oben steht der Monat, in der Mitte das Jahr |
| COC-Papier | EU-Übereinstimmung des Fahrzeugtyps | Wichtig bei Zulassung in Österreich oder der Schweiz |
Wie oft muss ein Auto zur HU?
Ein neues Auto muss zum ersten Mal 36 Monate nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO). Ein Beispiel: Ein Auto, das gerade sechs Jahre alt ist, war in der Regel zweimal bei der HU, nach drei und nach fünf Jahren. Dazu sollten zwei Berichte vorliegen.
Auf der Plakette steht oben die Zahl des Monats, in dem die nächste HU fällig ist, und in der Mitte die letzten beiden Ziffern des Jahres (Anlage IX StVZO). Je mehr Monate bis dahin bleiben, desto länger fahren Sie nach dem Kauf ohne Prüftermin.
Für Käufer aus Österreich und der Schweiz
Wer das Auto in Vorarlberg oder in der Schweiz zulassen will, sollte nach dem COC-Papier fragen, der EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Beim Import nach Österreich wird sie verlangt, in der Schweiz erleichtert sie die Zulassung. Von Bregenz nach Lindau sind es rund 15 Minuten, von St. Gallen rund 45. Was Sie für Zulassung und Steuern in Ihrem Land brauchen, steht auf der Seite für Kunden aus Österreich und der Schweiz.
Wie lässt sich die Laufleistung nachvollziehen?
Der ADAC rät, den Kilometerstand auf Plausibilität zu prüfen. TÜV NORD beschreibt, wie das mit den Unterlagen gelingt:
- Serviceheft, Werkstattrechnungen und HU-Berichte nach Datum ordnen.
- Die Kilometerstände aus den Belegen nebeneinanderlegen. Über die Jahre steigen sie stetig an.
- Den aktuellen Tachostand dazunehmen. Passt er in die Reihe, ist die Laufleistung nachvollziehbar belegt.
- Den Zustand von Pedalen, Lenkrad und Sitzen mit der Laufleistung vergleichen.
Je lückenloser die Belege, desto klarer das Bild. Ein Auto mit vollständigem Serviceheft und allen HU-Berichten lässt sich über Jahre zurückverfolgen.
Wie sieht eine gute Probefahrt aus?
Fahren Sie vor der Unterschrift Probe, auf einer Strecke, die Ihrem Alltag entspricht. Wer in Lindau wohnt und nach Bregenz pendelt, fährt Stadt und Landstraße. Wer oft auf der A96 Richtung Memmingen unterwegs ist, plant auch ein Stück Autobahn ein.
- Achten Sie beim Starten und Losfahren auf Geräusche und auf Warnleuchten im Display.
- Bremsen Sie auf einer freien Strecke einmal kräftig.
- Schalten Sie bei einem Schaltwagen durch alle Gänge.
- Testen Sie Klimaanlage, Heizung und Assistenzsysteme.
- Parken Sie einmal ein, das zeigt Lenkung und Sicht nach hinten.
Nehmen Sie Ihren Führerschein mit. Der ADAC rät Verkäufern, ihn sich vor der Probefahrt zeigen zu lassen.
Was heißt „unfallfrei“ genau?
Damit beide Seiten dasselbe meinen, hilft ein Blick auf die Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat 2007 eine Linie gezogen: Nur ganz geringfügige äußere Schäden, etwa am Lack, sind Bagatellen. Ein reparierter Blechschaden ist mehr als das, auch wenn die Reparatur günstig war.
Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach Unfallschäden und lassen Sie die Angaben im Kaufvertrag festhalten, so empfiehlt es der ADAC in seiner Gebrauchtwagen-Checkliste. Das schafft für beide Seiten Klarheit.
Was gehört in den Kaufvertrag?
Halten Sie schriftlich fest, was beim Termin besprochen wurde. Dann wissen beide Seiten auch später genau, was vereinbart war. In den Vertrag gehören mindestens:
- Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kennzeichen
- Kilometerstand bei Übergabe
- Angaben zu Unfallschäden
- Anzahl der Schlüssel und mitverkauftes Zubehör, etwa Winterräder
- Übergabedatum und Kaufpreis
Checkliste für den Termin
- Termin bei Helligkeit, zweite Person dabei
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original
- FIN am Auto mit den Papieren abgeglichen
- Serviceheft, Rechnungen und HU-Berichte durchgesehen
- Kilometerstände aus allen Belegen plausibel
- HU-Plakette gelesen, nächster Termin bekannt
- Reifenprofil an allen vier Rädern angesehen
- Spaltmaße und Lack angesehen, Reparaturen erklärt
- Probefahrt vor der Unterschrift
- Bekannte Unfallschäden schriftlich im Vertrag
- Bei Zulassung in Österreich oder der Schweiz: COC-Papier vorhanden
Gebrauchtwagen in Lindau kaufen
Diese Checkliste gilt bei jedem Verkäufer, auch bei uns. Bei Matthias Automobil in der Kemptener Straße in Lindau stehen vor allem Alltagsautos wie Golf, Passat, A-Klasse, Opel Mokka, Zafira oder Renault Kangoo, dazu einzelne Premium- und Sportwagen. Fragen Sie bei jedem Auto aus unserem Bestand nach Serviceheft und HU-Berichten. Bei Matthias Automobil liegen Serviceheft oder der Ausdruck der digitalen Servicehistorie, HU-Berichte und COC-Papier zu den Fahrzeugen vor, eine Probefahrt ist selbstverständlich. Auf Wunsch gibt es eine Gebrauchtwagengarantie und eine Finanzierung über die Bank11 oder die Santander.
Nehmen Sie sich für den Kauf Zeit und gehen Sie die Checkliste beim Termin Punkt für Punkt durch. Ein gutes Auto hält einer gründlichen Besichtigung stand. Ist das passende Auto gerade nicht dabei, geben Sie uns einen Suchauftrag.
Quellen
- ADAC: Gebrauchtwagen kaufen, Checkliste
- ADAC: Checkliste für den privaten Autoverkauf
- TÜV NORD: Tachostand prüfen
- StVZO: § 36 (Reifen), Anlage VIII (HU-Fristen), Anlage IX (Prüfplakette)
- BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06 (rewis)
- ÖAMTC: Eigenimport eines Fahrzeugs
- Kanton St. Gallen: Merkblatt Direktimport
Häufige Fragen
Welche Unterlagen sollte ich mir beim Händler zeigen lassen?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original, dazu Serviceheft, Werkstattrechnungen und HU-Berichte. Daraus ergeben sich Wartung, Prüftermine und der Verlauf des Kilometerstands.
Woran erkenne ich, wann die nächste HU fällig ist?
An der Plakette auf dem Kennzeichen: Oben steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung. Pkw müssen erstmals nach 36 Monaten zur HU, danach alle 24 Monate.
Wie viel Profil müssen die Reifen haben?
Mindestens 1,6 Millimeter im Hauptprofil, und zwar am ganzen Umfang (§ 36 Abs. 3 StVZO).
Wie sieht eine gute Probefahrt aus?
Fahren Sie vor der Unterschrift und auf einer Strecke, die Ihrem Alltag entspricht: Stadt, Landstraße und, wenn Sie viel pendeln, auch Autobahn. Nehmen Sie Ihren Führerschein mit.
Was ist das COC-Papier?
Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity). Beim Import nach Österreich wird sie verlangt, in der Schweiz erleichtert sie die Zulassung.
