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Auto verkaufen: Diese Unterlagen brauchen Sie

Für den Autoverkauf brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original, alle Schlüssel und Ihren Ausweis. Serviceheft, Rechnungen und HU-Berichte sind keine Pflicht, machen das Auto aber nachvollziehbar. Nach der Übergabe melden Sie den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde (§ 15 Abs. 5 FZV) und informieren noch am selben Tag Ihre Versicherung.

Stand: Oktober 2026 · Matthias Automobil, Lindau

Welche Unterlagen brauche ich zwingend?

Ohne diese vier Dinge kommt kein sauberer Verkauf zustande:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) im Original.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) im Original. Sie geht bei der Übergabe an den Käufer.
  • Alle Schlüssel, auch Zweit- und Ersatzschlüssel.
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass, damit der Käufer Ihre Angaben im Kaufvertrag prüfen kann.

Gleichen Sie vorab die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) am Auto mit beiden Papieren ab. Jeder aufmerksame Käufer macht das beim Termin. Stimmt eine Ziffer nicht, klären Sie das in Ruhe, bevor Sie das Inserat online stellen.

Was bekommt der Käufer, was behalten Sie?

Am Übergabetag wechseln fast alle Papiere den Besitzer. Bei Ihnen bleibt vor allem der Nachweis, wann und an wen Sie verkauft haben. Diese Übersicht hilft beim Sortieren:

UnterlageGeht an den KäuferBleibt bei Ihnen
Zulassungsbescheinigung Teil IJaKennzeichen und FIN stehen im Kaufvertrag
Zulassungsbescheinigung Teil IIJa, sobald der Kaufpreis bei Ihnen istBestätigung des Käufers, dass er sie erhalten hat
SchlüsselAlleAnzahl im Kaufvertrag vermerkt
Serviceheft, Rechnungen, HU-BerichteJaAuf Wunsch Fotos für Ihre Unterlagen
COC-Papier, falls vorhandenJaNichts
KaufvertragEin ExemplarEin unterschriebenes Exemplar mit Datum und Uhrzeit

Den Kaufvertrag und eine Kopie Ihrer Veräußerungsanzeige heben Sie auf. Damit belegen Sie später, ab wann das Auto nicht mehr Ihnen gehörte.

Welche Unterlagen helfen beim Verkauf?

Serviceheft, Werkstattrechnungen und die Berichte der Hauptuntersuchung (HU) sind keine Pflicht. Sie zeigen aber, wie das Auto gepflegt wurde, und Käufer sehen sie sich genau an.

Legen Sie die Belege nach Datum geordnet in eine Mappe. Eine Rechnung über neue Bremsen oder einen Zahnriemenwechsel sagt mehr als jeder Satz im Inserat. Welche Punkte den Preis bestimmen, lesen Sie im Ratgeber Was ist mein Auto wert?

COC-Papier für Käufer aus Österreich und der Schweiz

Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, kurz COC (Certificate of Conformity), wird beim Import eines Autos nach Österreich verlangt. In der Schweiz erleichtert sie die Zulassung. Von Lindau nach Bregenz sind es rund 15 Minuten, nach St. Gallen rund 45. Ihr Käufer kann also genauso gut aus Vorarlberg oder der Ostschweiz kommen. Suchen Sie das COC-Papier deshalb gleich mit heraus, falls Sie es haben.

Was tun, wenn ein Papier fehlt?

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, zeigen Sie das der Zulassungsbehörde unverzüglich an (§ 14 Abs. 5 FZV). Das Kraftfahrt-Bundesamt macht den Verlust dann im Verkehrsblatt bekannt und setzt eine Frist. Eine neue Bescheinigung gibt es erst, wenn diese Frist abgelaufen ist. Planen Sie dafür Zeit ein, bevor Sie einen Übergabetermin vereinbaren. Fehlt ein Schlüssel, schreiben Sie die tatsächliche Anzahl in den Kaufvertrag.

Wie melde ich den Verkauf bei der Zulassungsbehörde?

Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, müssen Sie den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. Das regelt § 15 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der Fassung von 2023. Ältere Ratgeber nennen noch § 13 FZV, das bezieht sich auf die alte Verordnung von 2011.

Diese Mitteilung heißt Veräußerungsanzeige. Sie enthält:

  • das Kennzeichen des Autos,
  • Name, Vorname und Anschrift des Käufers,
  • die Bestätigung des Käufers, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat.

Viele Zulassungsstellen nehmen die Anzeige online entgegen. Bei der Landeshauptstadt München etwa ist die Online-Mitteilung kostenlos. Wie das Landratsamt Lindau sie annimmt, erfragen Sie dort.

Der Käufer muss das Auto seinerseits unverzüglich an seinem Wohnsitz umschreiben lassen. Wann er das tut, können Sie nicht steuern. Ihre eigene Meldung sollte deshalb schnell und vollständig bei der Behörde liegen.

Haben Sie das Auto vor dem Verkauf abgemeldet, greift diese Mitteilungspflicht nicht: § 15 Abs. 6 FZV nimmt außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge aus. Die Landeshauptstadt München spricht dagegen von einer Meldung bei jedem Verkauf. Im Zweifel melden Sie also auch dann. Was für das Abmelden spricht, steht im Ratgeber Auto vor dem Verkauf abmelden oder nicht?

Was passiert mit Versicherung und Kfz-Steuer?

Versicherung

Ihr Versicherungsvertrag endet beim Verkauf nicht von selbst. Nach § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) tritt der Käufer in den Vertrag ein. Für die laufende Prämie haften Sie und der Käufer gemeinsam. Der Versicherer muss den Wechsel erst gelten lassen, wenn er davon weiß.

Melden Sie den Verkauf deshalb noch am Tag der Übergabe, so rät es auch der ADAC. Geben Sie Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie Name und Anschrift des Käufers an.

Kfz-Steuer

Ihre Steuerpflicht endet, sobald die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens wenn der Käufer seine neue Zulassungsbescheinigung bekommt. So beschreiben es die Verwaltungsportale, etwa service-bw in Baden-Württemberg. Ohne Anzeige tragen Sie das Risiko selbst.

Ein Beispiel: Sie übergeben das Auto an einem Freitag, der Käufer meldet erst drei Wochen später um. Haben Sie nichts gemeldet, läuft die Steuer in dieser Zeit weiter auf Ihren Namen. Haben Sie auch den Versicherer nicht informiert, haften Sie zudem für die Prämie mit.

Unterlagen nach Zeitpunkt: vom Inserat bis nach der Übergabe

Die meisten Checklisten zählen nur auf, was Sie brauchen. Hilfreicher ist die Frage, wann Sie was brauchen.

Beim Inserieren

  1. Teil I und Teil II heraussuchen, FIN abgleichen.
  2. Alle Schlüssel zusammenlegen.
  3. Serviceheft, Rechnungen und HU-Berichte nach Datum ordnen.
  4. Bei digitalem Serviceheft: Ausdruck der Servicehistorie bei einer Vertragswerkstatt holen.
  5. COC-Papier suchen, falls vorhanden.

Bei der Besichtigung

  1. Papiere im Original zeigen und danach wieder an sich nehmen.
  2. Bekannte Mängel und auch kleine Unfallschäden von sich aus ansprechen.
  3. Vor einer Probefahrt den Führerschein des Interessenten ansehen.

Am Übergabetag

  1. Einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen, etwa nach dem Muster des ADAC.
  2. Bekannte Mängel und Unfallschäden in den Vertrag schreiben.
  3. Den Ausweis des Käufers ansehen und Name und Anschrift übernehmen.
  4. Datum und Uhrzeit der Übergabe eintragen.
  5. Teil II übergeben, wenn der Kaufpreis bei Ihnen ist, und den Erhalt bestätigen lassen.

Nach der Übergabe

  1. Die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsbehörde schicken.
  2. Den Verkauf noch am selben Tag der Versicherung melden.
  3. Kaufvertrag und Kopie der Anzeige aufheben.

Was ändert sich beim Verkauf an einen Händler?

An den Papieren ändert sich nichts. Auch ein Händler braucht Teil I und Teil II, alle Schlüssel und Ihren Ausweis. Der Unterschied liegt im Aufwand: Laut ADAC geht der Verkauf an einen Händler am schnellsten. Sie haben einen Ansprechpartner mit festem Standort, und der Preis steht fest, bevor Sie die Papiere aus der Hand geben.

Matthias Automobil kauft Autos in Lindau, am Bodensee, im Allgäu und EU-weit an, als Sofortankauf oder in Vermittlung. Um die Abmeldung kümmert sich Matthias Automobil auf Wunsch kostenlos, für Kunden aus ganz Deutschland.

Legen Sie die Unterlagen bereit, sobald Sie ans Verkaufen denken. Fehlt etwas, etwa Teil II oder ein Schlüssel, klären Sie das zuerst. Wenn Ihnen der Privatverkauf zu aufwendig ist, schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Autos über die Ankaufseite oder per WhatsApp. Wir machen Ihnen ein Angebot.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II gehört zu den Papieren, die beim Verkauf an den Käufer gehen. Ist sie verloren, zeigen Sie das der Zulassungsbehörde an. Eine neue gibt es erst nach Ablauf der Frist, die das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt setzt (§ 14 Abs. 5 FZV).

Muss ich bekannte Mängel im Kaufvertrag nennen?

Laut ADAC müssen Sie bekannte Mängel und auch geringfügige Unfallschäden ungefragt mitteilen. Stehen sie im Kaufvertrag, ist die Offenlegung später belegt.

Kostet die Veräußerungsanzeige etwas?

Das regelt jede Zulassungsbehörde selbst. Bei der Landeshauptstadt München ist die Online-Mitteilung kostenlos, für Lindau fragen Sie beim Landratsamt nach.

Muss ich ein abgemeldetes Auto beim Verkauf noch melden?

Nach § 15 Abs. 6 FZV gilt die Mitteilungspflicht beim Halterwechsel nicht für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge. Heben Sie den Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit trotzdem auf, er ist Ihr Nachweis.

Wer bekommt das Serviceheft?

Es gehört zum Auto und geht zusammen mit Rechnungen und HU-Berichten an den Käufer. Bei einem digitalen Serviceheft bekommt der Käufer den Ausdruck der Servicehistorie aus dem Herstellernetz. Wer Belege für die eigenen Unterlagen behalten möchte, fotografiert sie vorher.